Domizile Reisen

Reisebedingungen Tuscan Enterprises

Reisebedingungen Tuscan Enterprises
Reisebedingungen Tuscan Enterprises
1.) Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt nach italienischem Recht. Der Mindestaufenthalt, wenn nicht anders vermerkt, beträgt eine Woche, gerechnet von einem Samstag bis zum darauffolgenden Samstag. 2.) Nach Erhalt der Bestätigung (in der Regel vorerst mündlich) ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises sowie eine Buchungsgebühr von Euro 30 pro Wohnung fällig. Die Anzahlung wird auf die Restzahlung angerechnet. Die Restzahlung und die Unterlagenauslieferung sollten ca. 45 Tage vor Abreise abgewickelt werden. Die Buchungsgebühr ist ausschliesslich bei der Buchungsbestätigung fällig und kann im Falle des späteren Rücktritts nicht erstattet werden. Alle Zahlungen sind ausschliesslich dort zu leisten, wo die Anmeldung vorgenommen wurde. Bei Verträgen, in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen, wird gemäss Paragraph 651 k BGB, mit der Bestätigung ein Sicherungsschein ausgehändigt. 3.) Der Mietvertrag kommt zustande durch die Bestätigung von Viaggi Il Cocomero, dessen Hauptsitz Castellina in Chianti (Siena - Italien) ist, daher entsteht ein Mietvertrag nach italienischem Recht. Die Anmeldung muss schriftlich bei Ihrem Reisebüro vorgenommen werden. Hierfür sollten Sie unser Anmeldeformular benutzen (aus dem Katalog herausnehmen oder fotokopieren). 4.) Vor Abreise erhält der Kunde qualifizierte Reisedokumente: eine Wegbeschreibung für das gebuchte Objekt sowie einen Mietgutschein (VOUCHER), der zum Eintritt in das Haus berechtigt und dem Schlüsselhalter bei Ankunft vorzulegen ist. Dieser Mietgutschein enthält den Namen des Kunden, die Anzahl der Mitreisenden, Name des Objekts, etc. In der Wegbeschreibung finden Sie die Anschrift des Hauses, den Namen des Schlüsselhalters und nützliche Telefonnummern. 5.) Die Ankunft der Gäste muss samstags, zwischen 16.00 und 18.30 Uhr erfolgen. Verspätungen müssen grundsätzlich mitgeteilt werden. 6.) Bei Ankunft ist vom Kunden eine Kaution über einen in der Preisliste zu entnehmenden Betrag an den Schlüsselhalter oder den Hausbesitzer zu zahlen. Erklärungen hierfür in der Rubrik "Allgemeine Informationen / Kaution". Eine höhere Kaution kann vom Hausbesitzer verlangt werden, falls freie Telefonbenutzung oder Duldung eines Haustieres vereinbart wird (Erklärungen hierfür in der Rubrik "Allgemeine Informationen / Telefon / Haustiere"). Die vorsorglich gezahlte Kaution wird dem Mieter am Ende der Mietzeit zurückerstattet. Gegebenenfalls erfolgt durch den Schlüsselhalter eine Verrechnung mit verursachten Schäden am Haus, im Gartenbereich, am Innen- und Aussenmobiliar (unter Berücksichtigung einer angemessenen Abwohnung), den Heizkosten sowie eventuell während des Mietzeitraumes angefallenen Nebenkosten, die bei Abreise noch ausstehen. 7.) Der Gast sollte das Haus bei Ankunft in einem sauberen und ordentlichen Zustand vorfinden und es auch so wieder übergeben. Für die Orndung beim Einzug ist der Vermieter verantwortlich, dem Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen sind. Die Endreinigungsgebühr ist im Preis inbegriffen, die Wohneinheit ist jedoch, während des Aufenthaltes, regelmässig zu säubern und der Müll ist abzutragen. 8.) Nur den im Anmeldeformular aufgeführten Personen ist das Wohnen im Haus erlaubt und die Anzahl der Personen (inkl. Kinder und Säuglinge) darf die in der Objektbeschreibung zugelassene Anzahl nicht überschreiten. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen. Das gilt ebenfalls für unangemeldete Personen. 9.) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mitreisenden entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Vermieter darf Gäste, die den Vertrag nachhaltig, empfindlich stören, nach vergeblicher Mahnung, aus der Wohnung ausweisen. Kündigt der Besitzer den Vertrag, so bleibt sein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. 10.) Am Abreisetag muss das Haus in jedem Fall zwischen 8.00 und 10.00 Uhr verlassen werden. 11.) Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn zurücktreten. Stornokosten werden wie folgt pauschal berechnet: 10% des Gesamtpreises bei Rücktritt bis zu 90 Tagen, 50% des Gesamtpreises bei Rücktritt 60-90 Tage vor Mietbeginn, der volle Gesamtpreis bei weniger als 60 Tagen vor Mietbeginn. Das Recht nachzuweisen, dass niedrigere Rücktrittskosten-Ansprüche entstehen könnten, bleibt dem Kunden unberührt. Die Buchungsgebühr ist nicht erstattungsfähig. Die Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen und wird wirksam vom Zeitpunkt des Eingangs bei Viaggi Il Cocomero (Posteingang) oder bei einem autorisierten Reisebüro. Im Falle einer Weitervermietung des Objekts wird der Reisepreis durch Viaggi Il Cocomero (bzw. über das buchende Reisebüro) erstattet. Es werden in diesem Fall lediglich 10% (pauschal) des Gesamtpreises als Stornogebühr berechnet. Die Buchungsgebühr ist nicht erstattungsfähig. Umbuchungen, Zeitraum- oder Objektänderungen werden entsprochen sofern dies möglich ist und mit dem Kunden eine Vereinbarung über die Mehrkosten zu-standekommt. Eine erneute Bearbeitungsgebühr wird bei jeder Änderung berechnet. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall ist ein neues Anmeldeformular erforderlich. Der Dritte tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein und muss den Reiseerfordernissen genügen. Insbesondere gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Bei der neuen Bestätigung wird lediglich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr berechnet. 12.) Kann das gebuchte Mietobjekt von der Firma Viaggi Il Cocomero aus nicht vorhersehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde das Recht, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder ein Ersatzobjekt zu akzeptieren. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so wird ihm der volle Mietpreis zurückerstattet. Akzeptiert der Kunde ein Ersatzangebot, erfolgt eine neue Preisberechnung. Differenzbeträge werden gutgeschrieben oder nachbelastet. 13.) Eventuelle Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Der örtliche Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter) sorgt im Regelfall für Abhilfe. Ist er nicht erreichbar, hat der Kunde Verständigungsschwierigkeiten, sorgt der Beauftragte nicht für Abhilfe, so sind Beanstandungen an uns direkt zu melden. Unsere Telefonnummern (Anrufbeantworter ausserhalb der Bürozeiten) finden Sie in den Reiseunterlagen. Im Falle von Beanstandungen sind Sie verpflichtet - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen -, eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Unterlassung rechtzeitiger Meldung zum Verlust Ihrer Ansprüche führen kann. Dies gilt auch, wenn die Wohnung vorzeitig verlassen wird, ohne Abhilfe zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Ansprüche, die schuldhaft nicht angezeigt und erst nach Beendigung des Aufenthalts geltend gemacht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. 14.) Für Streitfälle, die aus den Bedingungen oder dem Wortlaut dieses Vertrages resultieren, gilt als Gerichtsstand Siena (Italien). In allen Streitfällen wird die italienische Gesetzgebung angewendet. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Kunde die Reisebedingungen und die Natur des Vertrages uneingeschränkt an. 15.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.